Der Waffensachkundelehrgang vermittelt Kenntnisse über das Waffenrecht, Waffentechnik, die Handhabung von Schusswaffen und Munition sowie Not- und Seenotsignalmittel. Die Inhalte der theoretischen Prüfung entstammen dem offiziellen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes für die Waffensachkundeprüfung. Der Fragenkatalog steht im Internet zur Verfügung und ist auch hier verlinkt BVA - Sachkundeprüfungen (bund.de). Apps und Fachbücher zur Waffensachkunde werden ebenfalls zahlreich angeboten.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil und wird am zweiten Lehrgangstag durchgeführt.
Die Lehrgangsgebühr beträgt 190,- € und ist im Voraus zu entrichten. Im Falle der Nicht-Teilnahme kann der Lehrgang zu einem Folgetermin besucht werden.
Eine Erstattung der Lehrgangsgebühr kann nicht erfolgen.
Der Fachkundelehrgang vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um eine Erlaubnis gem. § 27 Sprengstoffgesetz zu beantragen. Behandelt werden Inhalte aus dem Sprengstoff- und Waffenrecht, Gefahrgutvorschriften, Beschussrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen wird in Theorie und Praxis vermittelt. Der Lehrgang wird über zwei Tage im Schießzentrum Unna-Hamm in Bergkamen durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Um an diesem staatlichen Lehrgang teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Diese können Sie beim Ordnungsamt beantragen. Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum befristet.
Achtung! Die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann bis zu 6 Wochen dauern.
Voraussetzungen:
Persönliche Eignung
Diese umfasst sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung. Bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung, müssen Sie sich einer kostenpflichtigen amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen und ein entsprechendes Gutachten vorlegen.
Zuverlässigkeit
Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis beantragt. Ferner werden Stellungnahmen der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft eingeholt.
Vollendung des 21. Lebensjahres
Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
EU-Staatsangehörigkeit
Die Lehrgangsgebühr beträgt 190,- € und ist im Voraus zu entrichten.
Im Falle der Nicht-Teilnahme kann der Lehrgang zu einem Folgetermin besucht werden.
Eine Erstattung der Lehrgangsgebühr kann nicht erfolgen.
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